Angelvorschriften für Tages- und Jahresscheininhaber.

  1. Es ist streng verboten Kartoffeln, Kartoffelprodukte, Hanf und Taubenmist als Lockfutter oder Köder zu verwenden. Es ist auch untersagt gefärbte Maden oder mehr als ½ kg Lockfutter in Besitz zu haben bzw. zu verwenden.
  2. Abfälle wie Plastik, Blechdosen, Futterreste usw. dürfen nicht auf dem Gelände hinterlassen werden, sonder müsst mitgenommen werden.
  3. Es ist untersagt das Wasser zu betreten, oder sich auf das Wasser zu begeben. Futterbote sind auch verboten.
  4. Entnahmeverbot. Wenn Sie einen Fisch gefangen haben,beachten Sie die erhaltensregeln der Fische, und müssen Sie ihn  sofort wieder ins Wasser zurucksetzen. 
    Die Benütsung einen Setzkäschers ist verboten.
    Mitnehmen von Fische ist strengstens verboten.
  5. Es ist auch untersagt zu angeln oder auf den Gelände zu sein von Sonnenuntergang bis Sonnen-aufgang. 
    Nachtangeln ist strengstens verboten.
  6. Nicht Mitglieder dürfen nicht auf Hecht angeln.
  7. Es darf durch seniormitglieder und juniormitglieder mit Angelschein und mitglied von HSV De Karper, mit max zwei Angelruten auf einem Platz, versehen mit einem Angelhaken geangelt werden.
    Angler mit Tageskarte dürfen nur mit eine Angelrute Angeln. Beachte andere Angler.
  8. Hunde und spielende Musikanlagen sind verboten.
  9. Die Tageslizenz oder der Vispas muss auf Verlangen des Kontrolleurs oder der Polizei jederzeit vorgezeigt werden.Die Kontrolleure sind im Besitz eines Passes des Vereins.
  10. Auf den Behindertensteiger darf geangelt werden. Ein Behinderten hat immer vorrang.
  11. Jeder Angler der sich nicht an diese Vorschriften hält, wird so behandelt als hätte er ohne Erlaubnisschein geangelt.
  12. Der H.S.V. “De Karper” haftet nicht für Schäden oder Unfälle auf oder neben den Vereinsgelände.
  13. Uber alle Vorfälle, die in diesen Vorschriften nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand des H.S.V. “De Karper.

Vorstand  H.S.V. „De Karper“