Angelvorschriften für Tages- und Jahresscheininhaber.
- Es ist streng verboten Kartoffeln, Kartoffelprodukte, Hanf und Taubenmist als Lockfutter oder Köder zu verwenden. Es ist auch untersagt gefärbte Maden oder mehr als ½ kg Lockfutter in Besitz zu haben bzw. zu verwenden.
- Abfälle wie Plastik, Blechdosen, Futterreste usw. dürfen nicht auf dem Gelände hinterlassen werden, sonder müsst mitgenommen werden.
- Es ist untersagt das Wasser zu betreten, oder sich auf das Wasser zu begeben. Futterbote sind auch verboten.
- Wenn Sie einen Fisch gefangen haben, beachten Sie die Erhaltensregeln der Fische. Sie müssen ihn sofort wieder ins Wasser zurücksetzen. Mitnehmen von Fischen ist strengstens verboten. Ausnahme wie unter Punkt 6 erwähnt.
- Es ist auch untersagt zu angeln oder auf den Gelände zu sein von Sonnenuntergang bis Sonnen-aufgang.
Mit Ausnahme von Wettkampffischer
Nachtangeln ist strengstens verboten. - Nicht Mitglieder dürfen nicht auf Hecht angeln.
- Es darf durch Seniorenmitglieder und Juniormitglieder mit Angelschein mit max zwei Angelruten auf einem Platz, versehen mit einem Angelhaken geangelt werden. Beachte Sie andere Angler.
- Hunde und spielende Musikanlagen sind verboten.
- Der Erlaubnisschein (Angelschein) und die Sportvisakte müssen jederzeit bei Aufforderung durch Kontrolleure oder Polizei vorgezeigt werden. Kontrolleuren haben ein Ausweis vom Verein dabei.
- Auf den Behindertensteiger darf geangelt werden. Ein Behinderten hat immer vorrang.
- Jeder Angler der sich nicht an diese Vorschriften hält, wird so behandelt als hätte er ohne Erlaubnisschein geangelt.
- Der H.S.V. “De Karper” haftet nicht für Schäden oder Unfälle auf oder neben den Vereinsgelände.
- Uber alle Vorfälle, die in diesen Vorschriften nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand des H.S.V. “De Karper.
Vorstand H.S.V. „De Karper“