Sanktionsbeträge bei Verstößen 2021

Heutzutage führen die Polizei und BOA’s (Special Investigative Officers) immer mehr Kontrollen zur Einhaltung des Fischereigesetzes durch. Für einen geringen Betrag sind Sie Mitglied in einem Angelverein und können beruhigt angeln. Die beigefügte Übersicht per 1-1-2021 zeigt, dass die Bußgelder erheblich ansteigen können. Fast alle Bußgelder sind in diesem Jahr erhöht worden.
Verstöße, Sachnummern und Bußgelder für die Binnenfischerei ab dem 01.01.2021
Zusätzlich zum Bußgeld fällt eine Verwaltungsgebühr von 9 € an
Ausübung der Binnenfischerei ohne schriftliche Genehmigung des Inhabers des Fischereirechts für dieses Gewässer, mit
H 645 a mit einem oder zwei Stäben € 150
H 645 b mit einer Glühlampe € 220
H 645 c mit mehr als zwei Stäben € 330
Binnenfischerei betreiben oder gewohnheitsmäßig betreiben und sich nicht auf erste Aufforderung eines Untersuchungsbeamten einer Kontrolle unterziehen:
H 647 b schriftliche Zustimmung € 100
H 647 c Mietverträge und andere Dokumente € 100
Fanggeräte:
H 648 Fischen mit nicht zugelassenem Fanggerät *
Fischen mit einem zugelassenen Gerät, das die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt, wenn
H 650 -1 oder 2 zugelassene Getriebe € 300
H 650 b – mehr als zwei zugelassene Gänge *
Angeln vom 1. April bis 31. Mai) mit:
H 652 a a Stangenköder mit in diesem Zeitraum verbotenen Ködern € 100
H 652 b a stehend netto € 300
H 654 Fisch während des vom Staatssekretär festgelegten Zeitraums in einem von ihm festgelegten Zeitraum bestimmtes Wasser € 100
H 656 Angeln zwischen 2 Stunden nach Sonnenuntergang und 1 Stunde vor Sonnenaufgang € 100
Wehr / Fischpassage
H 660 Fisch im Niederrhein, der Maas, dem Lek oder der Overijsselse Vecht in einer Entfernung von 75 Meter stromabwärts eines Wehrs, in einem Wehrhaus
Fischpassage oder innerhalb eines Radius von 25 Metern von der oberen Mündung des diesen Fischpass € 150
Fischereigeräte auf oder in der Nähe eines Binnengewässers haben:
H 662 a während der Verwendung eines solchen Fanggeräts in dem betreffenden Gewässer oder zu diesem Zeitpunkt 100 € verboten ist
H 662 b Kenntnisnahme einer oder zweier Rute(n), während man nicht befugt oder berechtigt ist, in diesem Gewässer zu fischen € 100
H 662 c, Kenntnisnahme ein Jig oder mehr als zwei Ruten, während man nicht befugt oder berechtigt ist, in diesem Gewässer zu fischen €150
H 662 d Kenntnisnahme eines anderen erlaubten Fanggeräts, während man nicht befugt oder berechtigt ist, in diesem Gewässer zu fischen €300
H 662 e d.h. ein nicht zugelassenes Fanggerät *
Lebende Köder:
H 664a Verwendung von lebenden Fischen, Amphibien, Reptilien, Vögeln oder Säugetieren als Köder beim Fischen in Küsten- oder Binnengewässern € 400 !!!!!!!!
Mindestgrößen und Sperrzeiten (Fisch):
H 666 untermaßige Fische, die in See-, Küsten- oder Binnengewässern gefangen und nicht sofort nach dem Wiedereinsetzen in dasselbe Gewässer zurückgesetzt wurden € 150
H 668 Fische, die nicht unmittelbar nach der Entnahme während der Schonzeit für diese Art in dasselbe Gewässer zurückgesetzt wurden € 150
H 670 Aal geräuchert unter 25 cm auf Lager, transportieren, anbieten, verkaufen, liefern, verarbeiten oder handhaben € 300
Andere Verstöße, Sachnummern und Bußgeldbeträge
Falscher Name / Identifikationspflicht :
D 515 einen falschen Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum usw. eingeben € 400
D 517 Nichteinhaltung der Pflicht zur Vorlage eines Ausweises zur Kontrolle € 100
Lärmbelästigung:
H 200 Lärm oder Nachbarschaftslärm, der die Nachtruhe stören kann € 150
H 205 ohne Ausnahmegenehmigung/Genehmigung, wenn eine Privatperson außerhalb einer Einrichtung arbeitet oder eine Lärmbelästigung für einen Nachbarn oder die Umgebung verursacht PLV) €150
Zünden Sie es an:
H 320 im Freien brennend, brennend oder mit (PLV) € 300
* Betrag, der von der Staatsanwaltschaft festgelegt wird
** PLV = Lokale Verordnung